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Peru - Victory and ongoing struggle of indigenous peoples for their lands and Amazon biodiversity
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Indigene Völker im Biodiversitätsprozess
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Indigene Völker im Biodiversitätsprozess
Ein Diskussionsbeitrag
Biodiversität ist weder Ressource noch "Natur", sondern vor allem Prozess. Die internationale Debatte über Biodiversität geht von einer Krisensituation aus: Auf der Ebene der Arten sowie der ihnen entsprechenden Ökosysteme, aber auch innerhalb einzelner Arten, kommt es zu einem unwiederbringlichen Verlust der biologischen Vielfalt, der über natürliche (evolutionäre) Prozesse weit hinausgeht. Unterstützt durch biotechnologische Wirtschaftsinteressen, verengt sich das Thema "Verlust biologischer Vielfalt" schnell auf eine Frage der Ressourcenknappheit. Vor allem Kommerzialisierung und Privatisierung durch die Vergabe exklusiver Eigentumsrechte/Patente sollen Verluste begrenzen, Schutzanreize schaffen, Zugangsvoraussetzungen vereinheitlichen und vor allem die Profitabilität von Forschungsinvestitionen langfristig absichern. Traditionelle Naturschutzinteressen, die die kulturelle, soziale und wirtschaftliche Bestimmtheit von "Natur" ausgrenzen, tragen nicht dazu bei, das Thema Biodiversität in seiner Komplexität aufzuschlüsseln. Im Gegenteil: Der abstrakte, nicht zuletzt von euro-amerikanischen Umweltschützern lange kultivierte Gegensatz von Natur und Kultur lebt auch in diesem Konflikt weiter, Erbe jener Geschichte kolonialromantischer Projektion, die im "Anderen" der Zivilisation vor allem ein sozial-ökologisch intaktes Gegenbild der eigenen Wirklichkeit sehen wollte und es oft in vermeintlicher Zeit- und Geschichtslosigkeit einfror. Dieses Bild wird durch die Betroffenen immer wieder in Frage gestellt, vor allem durch Angehörige indigener Völker, die sich in der ihnen zugedachten Rolle als Hüter sozial-ökologischer Ganzheitlichkeit allzu oft auf der Seite der "Natur" wiederfinden und damit in einem Gegensatz zu Kultur und Moderne, der weder der Komplexität ihrer Lebenszusammenhänge gerecht wird, noch die Zusammenhänge zwischen ökologischer Nachhaltigkeit und Forderungen nach kultureller, politischer und wirtschaftlicher Selbstbestimmung verständlich machen kann. Indigene fordern dazu auf, ihre Traditionen als eigenständige Wissenssysteme zu begreifen, die kulturelle, ökologische, soziale, religiöse und wirtschaftliche Elemente integrieren und so mehr zum Erhalt biologischer Vielfalt beitragen können als Patentsysteme, die diese Vielfalt als "Ressource" aus ihrer komplexen Bestimmtheit herauszulösen versuchen und letztlich nur im Rahmen von Markttransaktionen "schützen" können. Ihre Besinnung auf Tradition ist nicht als Berufung auf die Unveränderlichkeit kollektiver Identitäten zu verstehen, sondern als Einsicht in die Notwenigkeit der aktiven Bewahrung und Weiterentwicklung des in diesen Traditionen enthaltenen Wissens sowie Widerstand gegen die mit Umweltzerstörung einhergehende Zerstörung ihrer Lebensgrundlagen. Solange Biodiversität allerdings allein als zu erhaltende Ressource oder Merkmal einer irgendwie außergeschichtlichen Natur, die es "an sich" zu erhalten gilt, wahrgenommen wird, nicht aber als komplex bestimmter Prozess mit einer Vielzahl von Akteuren, werden weder die entsprechende Interessenvielfalt noch die eigentlichen Verlustursachen Berücksichtigung finden. Verlustursachen aus der Sicht indigener Völker Indigene Völker nehmen innerhalb des Konfliktfelds Biodiversitätspolitik die wohl schwächste Position ein. Widersprüchlichkeit und letztlich auch Unvereinbarkeit der in diesem Konfliktbereich vertretenen Interessen werden aus ihrer Sicht besonders deutlich. Der Begriff "Indigene" bezieht sich keineswegs auf eine homogene Gruppe, sondern fasst weltweit etwa 300 bis 400 Millionen Menschen nach unterschiedlichsten Kriterien zusammen. Ein Großteil lebt in Territorien, die allgemein als Zentren biologischer Vielfalt anerkannt werden. Die Frage des Schutzes dieser Vielfalt muss also die Rolle jener, die diese Vielfalt vor Ort bewahren, nachhaltig nutzen und weiterentwickeln, in den Vordergrund stellen. In Anlehnung an den englischen und französischen Sprachgebrauch hat der Begriff "Indigene Völker" inzwischen problematischere Bezeichnungen wie "Stammesvölker", "Ureinwohner" oder "Naturvölker" ersetzt. Auch verstehen sich Indigene nicht generell als "ethnische Minderheiten", da sie nicht ausschließlich in Bezug auf die sie umgebenden Staaten wahrgenommen werden möchten und sie zudem in einigen Ländern die Bevölkerungsmehrheit stellen. Die Bezeichnung "Indigene Völker" und die damit verbundene Forderung nach Anerkennung indigener "Nationen" bezieht sich weniger auf die europäische Definition der Nation als Staatsvolk, als vielmehr auf die anglo-amerikanische Praxis, die die Gemeinsamkeit von Kultur, Geschichte und Sprache ebenso hervorhebt wie eine traditionell starke sozio-kulturelle Beziehung zu den jeweiligen Territorien. Auch im Völkerrecht wird inzwischen der Begriff "Indigene Völker" verwendet, selbst wenn sich die Sichtweise, die in vielen Texten verankerten Rechte auf Selbstbestimmung auch auf Indigene zu beziehen, noch nicht durchgesetzt hat. Versuche, Indigene zu definieren, enden oft in der Einsicht, dass es über eine allgemeine Definition ethnischer, sprachlicher, geschichtlicher und kultureller Gemeinsamkeiten hinaus vor allem auf Rechte der Selbstdefinition ankommt, die auch von der Konvention 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), einem der bisher wichtigsten Texte in Bezug auf die Rechte Indigener, in den Vordergrund gestellt werden. Im Kontext der Biodiversitätspolitik bestehen indigene Vertreter vor allem auf dem engen Zusammenhang zwischen Gesellschafts- und Naturverständnis und geben der Spiritualität eine zentrale Rolle: der Interdependenz aller Lebensformen, der Verpflichtung zur Nachhaltigkeit auch gegenüber zukünftigen Generationen, der Einbettung traditionellen Umweltwissens in soziale und religiöse Praktiken und damit dem Zusammenhang biologischer, kultureller und sprachlicher Vielfalt. Aus der Sicht indigener Völker ist der Verlust biologischer Vielfalt vor allem Folge einer radikalen Transformation sozialer und ökologischer Zusammenhänge. Erst die enge Verknüpfung von Kolonial- und Umweltgeschichte macht deutlich, dass es sich hierbei keineswegs um ein Phänomen der Gegenwart handelt: Der Rohstofftransfer und damit auch der Transfer biologischen Materials nahm mit der Kolonialexpansion Europas ebenso seinen Anfang wie Versuche zur vermeintlichen "Zivilisierung" und "Modernisierung" Indigener im Namen unterschiedlichster Religionen und Ideologien. Gigantische Staudammprojekte, Erzabbau und Ölgewinnung, Waldrodungen zur Anlage von Rinderfarmen oder die agrartechnologische Transformation kleinbäuerlicher Landwirtschaft im Zuge der "Grünen Revolution" haben ihre Spuren in einer "Natur" hinterlassen, deren Schätze schon vor Jahrhunderten Objekt der Begierde verschiedenster Eroberer waren. Ex Situ Sammlungen & Bauernrechte Heute beherbergen die Botanischen Gärten in London und Berlin, deren Sammlungen im Zuge ausgedehnter Kolonialexpeditionen immer weiter anwuchsen, einen Großteil der bekannten pflanzengenetischen Ressourcen. Im Zuge der Grünen Revolution wurden von Staaten und Konzernen aus den Düngemittel- und Saatgutindustrien in vielen Ländern des Südens internationale Agrarforschungszentren eingerichtet, die in Gen- und Saatgutbänken einen weiteren Teil dieser für die Nahrungsmittelproduktion wichtigen Ressourcen aufbewahren. Der Status dieser so genannten Ex- situ-Bestände ist umstritten und gilt als zentraler Konfliktbereich innerhalb der Biodiversitätspolitik. Indigene setzen sich gemeinsam mit anderen Organisationen dafür ein, dass möglichst viel von dem hier gelagerten Material durch die Schaffung einer Art "Public Domain" auch weiterhin verfügbar bleibt und nicht durch Erteilung kommerzieller Patente die Kosten der Nahrungsmittelversorgung vor allem im Süden in die Höhe treibt. Von indigenen Völkern über Jahrhunderte domestizierte und weiterentwickelte Nutzpflanzen wurden auch in unseren Breiten eingeführt, selbst in den neuesten Schöpfungen kommerzieller Saatgutproduzenten finden sich Spuren dieser Geschichte. Die Ironie dieser Entwicklungen ist kaum zu übersehen: Während schon in den 60er Jahren Mechanismen zum Schutz kommerzieller Saatgutpatente geschaffen wurden, deren Gültigkeit jetzt über die Protokolle der Welthandelsorganisation internationalisiert werden soll, gibt es nach wie vor keine Möglichkeit, vergleichbare Leistungen Indigener in der Domestizierung, Bewahrung, nachhaltigen Nutzung und Weiterentwicklung entsprechend anzuerkennen. Dieser zweite Konflikt taucht als Frage der "Bauernrechte" in der Biodiversitätsdebatte auf. Lösungsansätze sind nicht zuletzt deshalb schwierig, weil sich eine moralische Anerkennung dieser anonymen, kollektiven Entwicklungsprozesse kaum in die Sprache und Mechanismen der Eigentumsrechte umsetzen lässt. Daher gibt es seit einigen Jahren den Versuch, diese Rechte in Form eines Anspruchskatalogs auszudifferenzieren und zum Beispiel im Rahmen des 1996 beschlossenen "globalen Aktionsplans" Aktivitäten zu unterstützen, die nachweislich zum Schutz und zur Weiterentwicklung biologischer Vielfalt beitragen. Außerdem wird versucht, Kollektivrechte (so genannte Traditional Resource Rights) als Alternativen innerhalb des Eigentumsrechts auszuarbeiten. Die Konvention über Biologische Vielfalt Die 1992 in Folge des Erdgipfels in Rio de Janeiro beschlossene Konvention über Biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) räumt dagegen der Rolle Indigener im Biodiversitätsprozess einen zentralen Stellenwert ein. Obwohl die CBD sowohl die Frage nach dem Status der Ex-situ-Bestände wie die der Bauernrechte ausklammert, die noch immer Gegenstand von Verhandlungen im Rahmen der Internationalen Organisation für Landwirtschaft (Food and Agriculture Organisation, FAO) sind, werden die Rechte Indigener in mehreren Artikeln differenziert und anerkannt. Dazu gehört vor allem der Artikel 8, der allgemeine Prinzipien des Schutzes biologischer Vielfalt vor Ort (in situ) enthält und sich explizit mit der Rolle Indigener in diesem Prozess befasst. Er verpflichtet die Vertragsparteien, "subject to its national legislation, respect, preserve, and maintain knowledge, innovations and practices of indigenous and local communities embodying traditional lifestyles relevant for the conservation of biological diversity and sustainable use of biological diversity and promote their wider application with the approval and involvement of the holders of such knowledge, innovations and practices and encourage the equitable sharing of the benefits arising from the utilization of such knowledge, innovations, and practices" (8j). Vertragsparteien müssen also Wissen, Praktiken und Innovationen Indigener respektieren und erhalten sowie die breitere Anwendung und eine gerechte Teilhabe am Nutzen fördern. Dazu werden verschiedenste Maßnahmen vorgeschlagen: Anreizsysteme, neue Formen der Beteiligung und Mitbestimmung, darüber hinaus eine Ausweitung von Selbstverwaltungs- und Eigentumsrechten im Sinne Indigener. Derzeit steht allerdings die im Artikel 15 enthaltene Frage nach der Regelung von Zugang und gerechter Vorteilsaufteilung (Access & Benefit Sharing) im Vordergrund. Die nationale Souveränität über Ressourcen wird ebenso bestätigt wie ihre Pflicht zur Bestimmung von Zugangsbedingungen, wobei den Staaten nahegelegt wird, Zugang vor allem zu ökologisch sinnvoller ("environmentally sound") Nutzung zu ermöglichen. Darüber hinaus muss eine entsprechende Einverständniserklärung ("prior informed consent") der Betroffenen eingeholt werden, die den vereinbarten Zugangsmodalitäten zustimmen müssen. Es bleibt unklar, ob dies auch bedeutet, dass die Bevölkerung vor Ort in diesen Prozess einbezogen werden muss. Die Bestimmungen der CBD lassen sich also durchaus in einem Sinne auslegen, der die Menschenrechte Indigener in den Vordergrund stellt. Beobachter wie die UN sind sich allerdings bewusst, dass die Umsetzung von Menschenrechten mit der Verbreitung und Standardisierung von Eigentumsrechten im Rahmen der Welthandelsorganisation (World Trade Organization, WTO) durchaus im Widerspruch steht, und fordert eine entsprechende Anpassung der entsprechenden Abkommen an Menschenrechtsstandards. Widerspruch CBD – Intellektuelle Eigentumsrechte Die CBD bestätigt, wie im internationalen Recht üblich, die Staatssouveränität über alle Ressourcen auf eigenem Territorium. In Abwesenheit eines multilateralen Ansatzes werden viele Staaten daher bilaterale Vereinbarungen zur Regelung des Zugangs zu biologischen Vielfalt auf ihrem Gebiet treffen und die Interessen Indigener weiterhin denen des Staates, der sie umgibt, unterordnen. Daneben steigt der internationale Druck auf Länder im Süden, die vor allem im Norden entwickelten Eigentumsrechte anzuerkennen und umzusetzen, letztlich also Instrumente zu schaffen, die den Biodiversitätsverlust weiter fördern. Ein wichtiges Beispiel betrifft die Anerkennung biotechnologischer Patente auf Nahrungsmittelpflanzen. Schon die "Grüne Revolution", also die staatlich geförderte Umstellung traditioneller Landwirtschaft auf den betriebsmittel- und lohnarbeitsintensiven Anbau so genannter Hochertragssorten, hat durch den enormen Einsatz von Düngemitteln, Pestiziden und standardisiertem kommerziellem Saatgut zu einer radikalen Transformation traditionell nachhaltig bewirtschafteter Öksysteme geführt und die enorme Vielfalt traditioneller Sorten, unersetzliches Reservoir für die Weiterentwicklung von Nutzpflanzen, stark reduziert. Darüber hinaus haben kurzzeitig erhöhte Erträge zwar Phasen der Selbstversorgung ermöglicht, die sich aufgrund der zunehmenden Verschuldung der Kleinbauern sowie zunehmender Abhängigkeit von Düngemittel- und Pestizidimporten weder ökologisch noch wirtschaftlich als nachhaltig erwies. Es verwundert daher nicht, dass die selben Konzerne, die vor Jahrzehnten diese "Revolution" auch als vermeintliche Antwort auf soziale Unruhen unterstützen, heute nach neuen Möglichkeiten suchen, kommerzielles Saatgut am Markt zu etablieren. Da in vielen traditionellen Landwirtschaften Saatgut gesammelt und in komplexe soziale Zusammenhänge eingebettet ist, muss ein solcher Markt vielfach erst geschaffen werden. Dies wiederum kann nur dann geschehen, wenn der Nachbau, traditioneller Mechanismus der Bewahrung biologischer Vielfalt, durch die Einrichtung kommerzieller Patente kriminalisiert wird. Dazu kommt die gentechnische Modifizierung des Saatguts durch so genannte Genetic Use Restriction Technologies (GURT), von Kritikern auch "Terminator-Technologien" genannt, die die Funktion bestimmter Pflanzenmerkmale wie zum Beispiel die Keimfähigkeit von externen biochemischen Katalysatoren abhängig machen. Patentrechtlich geschütztes Saatgut kann also nur dann keimen, wenn ein entsprechendes Präparat gespritzt wird und diese Fähigkeit wieder herstellt. Damit zeigt sich auch, dass kommerzielle biotechnologische Verfahren nicht als Antwort auf die drängenden Probleme von Hunger und Mangelernährung gewertet werden können. Angebliche Hochertragssorten können aufgrund ihres betriebsmittelintensiven Anbaus eben nicht nachhaltig angebaut werden – kurzfristigen Ertragssteigerungen stehen enorme Kapital- und Umweltkosten gegenüber, abgesehen von der durch eine zunehmende Exportorientierung bedingten Homogenisierung der tatsächlich angebauten Nutzpflanzen, die oft nicht mehr zur Grundversorgung der Lokalbevölkerung zur Verfügung stehen. Selbst der medienwirksam lancierte "Golden Rice," eine mit Vitamin A angereicherte Hochertragssorte, kann kaum als ernst gemeinte Antwort auf die Probleme von Hunger und Unterernährung gewertet werden. Die Pflanze soll zwar angeblich frei verfügbar bleiben, wird aber durch die enorme Anzahl gleichzeitig angemeldeter Nutzpflanzenpatente als PR-Aktion zur Imageverbesserung einer unter starkem Druck stehenden Industrie relativiert. Darüber hinaus hängt Mangelernährung, das Ergebnis eines komplexen Prozesses sozialer und ökologischer Umwälzung, mit dem Verschwinden traditioneller Anbaumethoden und der entsprechend geförderten Vielfalt zusammen und lässt sich durch die Verabreichung einzelner Wirkstoffe kaum in seinen Ursachen bekämpfen. Selbstbestimmung & Solidarität Sympathien für Regionalismus, Subsistenzwirtschaft und kulturelle Differenz sind zuweilen schwer abzugrenzen von der kulturalistisch-rassistischen Sprache jener, die den vermeintlichen Zusammenhang von Volk und Raum nur bestätigen können, allgemeine kulturelle Homogenisierung beklagen und Prinzipien der Selbstbestimmung überhaupt auf alle ethnischen Minderheiten angewendet sehen wollen. Es ist also wichtig, dass sich die Sprache der Solidarität mit den Anliegen Indigener von der völkischen Sprache ethnischer Chauvinismen distanziert. Das kann sie, indem sie darauf verweist, dass das Problem des Biodiversitätsverlusts letztlich auch eingebettet bleiben muss in eine allgemeine Kritik der Ressourcenprivatisierung, der zunehmenden Dominanz bio- und agrartechnologischer Interessen in unserer Nahrungsmittelversorgung, sowie der Verletzung von Menschenrechten in Namen jener Entwicklungen und Modernisierungen, auf die wir angewiesen bleiben, weil unser Lebensstil von billiger Energie und billigen Rohstoffen abhängt. Statt sich für eine Bewahrung isolierter Territorien sozial-ökologischer Ganzheitlichkeit einzusetzen, gilt es, diese gegenseitige Abhängigkeit im Namen einer allgemeinen Menschenrechtspolitik in den Vordergrund zu stellen. Soenke Zehle, 09/01 Mehr zu diesem Thema:Verteilungskämpfe um genetische RessourcenKampf um GenressourcenIndigene und BiodiversitätRückschritte in Den HaagSechste Tagung zu Menschenrechten indigener Völker in Schwerte |